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   BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87   

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https://dejure.org/1989,2555
BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87 (https://dejure.org/1989,2555)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1989 - 8 C 21.87 (https://dejure.org/1989,2555)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1989 - 8 C 21.87 (https://dejure.org/1989,2555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Familienheime - Eigengenutzte Eigentumswohnungen - Wohnungsbau - Bewilligung öffentlicher Baumittel - Bemessung von Förderungssätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 167
  • NJW 1990, 1744
  • NVwZ 1990, 866 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Der obersten Landesbehörde kommt deshalb bei der Festsetzung der Förderungssätze auch hinsichtlich der Untergrenze der Tragbarkeit ein gerichtlich nur begrenzt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (behördliche Einschätzungsprärogative bei prognostischer Entscheidung; vgl. dazu auch Urteil vom 18. April 1988 - BVerwG 7 C 94.86 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 28 S. 1 ).

    Die gerichtliche Prüfung ist dementsprechend darauf zu beschränken, ob die Behörde den maßgebenden Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt, die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt hat (vgl. Urteile vom 27. November 1981 - BVerwG 7 C 57.79 - BVerwGE 64, 238 [BVerwG 27.11.1981 - 7 C 57/79] und vom 18. April 1988, a.a.O. S. 5).

  • BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 55.75

    Bewilligung öffentlicher Mittel - Errichtung von Familienheimen - Gesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Während die raumbezogenen Förderungsschwerpunkte (Wohnungsbau in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf und in Sanierungsgebieten sowie in Entwicklungsbereichen) - zumindest in erster Linie - für die Verteilung der öffentlichen Mittel durch die obersten Landesbehörden in Flächenstaaten maßgebend sind, begründen die sachlichen und personenbezogenen Förderungsschwerpunkte (Familienheime, eigengenutzte Eigentumswohnungen, Wohnungsbau für kinderreiche Familien und die sonstigen in § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 II. WoBauG bezeichneten Personen) zugleich zwingende gesetzliche Förderungsvorränge (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 55.75 - BVerwGE 56, 354 [BVerwG 25.10.1978 - 8 C 55/75]; Pergande, a.a.O. § 26 Anm. 1 ).

    Wird ein vorrangig zu berücksichtigender Antrag übergangen oder nicht seinem Rang entsprechend bedient, ist der Antragsteller in seinen Rechten verletzt; er kann gegen den die Förderung seines Bauvorhabens gänzlich oder teilweise ablehnenden Bescheid Verpflichtungsklage (Neubescheidungsklage) erheben (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1978, a.a.O. S. 357 ff.; Pergande, a.a.O. § 26 Anm. 1 ).

  • BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 171.81

    Altenteilerwohnung - Buchgrundstück - Wohnung des Hofeigentümers -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Das Zweite Wohnungsbaugesetz behandelt ein Familienheim mit zwei Wohnungen als Förderungseinheit (vgl. Urteil vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 171.81 - Buchholz 454.4 § 67 II. WoBauG Nr. 1 S. 1 m.weit.Nachw.).

    Deswegen kann auch die zweite Wohnung nicht als "andere Wohnung" oder Mietwohnung, sondern nur als Teil des Familienheimes gefördert werden (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG VIII C 82.62 - BVerwGE 23, 80 [BVerwG 16.12.1965 - VIII C 82/62] und vom 4. Mai 1984, a.a.O. S. 4).

  • Drs-Bund, 03.03.1975 - BT-Drs 7/3314
    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Beide Ziele stehen gleichrangig nebeneinander, wie aus dem Wort "und" in Abs. 2 Satz 1 folgt (vgl. auch den Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 3. März 1975, BT-Drucks. 7/3314, S. 7).

    Die Entstehungsgeschichte belegt, daß nach den wohnungsbaupolitischen Vorstellungen des Gesetzgebers im Bundesgebiet mehr als die Hälfte aller Förderungsmittel, einschließlich der nach den §§ 87 a und 88 II. WoBauG eingesetzten nicht-öffentlichen Mittel, für die Bildung von Einzeleigentum bewilligt werden sollte (vgl. den Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 3. März 1975, a.a.O. S. 2 und 7; Pergande in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, II. WoBauG § 1 Anm. 3.2 und Schwender, ebenda, § 43 Anm. 3 ).

  • BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 17.77
    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Sofern die dem Oberverwaltungsgericht obliegende weitere Sachaufklärung bestätigen sollte, daß der dem angefochtenen Bescheid zugrunde gelegte Durchschnittsförderungssatz für Familienheime im Wohnungsbauförderungsprogramm 1981 nicht den vorstehend dargelegten Anforderungen genügt, ist der Beklagte zur Neubescheidung der Klägerin zu verpflichten (vgl. Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 17.77 - BVerwGE 57, 290 ff. = Buchholz 454.4 § 43 II. WoBauG Nr. 1 S. 1 ff.).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Die Klägerin kann von Rechts wegen lediglich verlangen, daß der Beklagte über ihren Förderungsantrag ermessensfehlerfrei (§ 114 VwGO), insbesondere frei von Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG), entscheidet (vgl. auch Urteil vom 26. April 1979 - BVerwG 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 [BVerwG 26.04.1979 - 3 C 111/79]).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79

    Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Die gerichtliche Prüfung ist dementsprechend darauf zu beschränken, ob die Behörde den maßgebenden Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt, die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt hat (vgl. Urteile vom 27. November 1981 - BVerwG 7 C 57.79 - BVerwGE 64, 238 [BVerwG 27.11.1981 - 7 C 57/79] und vom 18. April 1988, a.a.O. S. 5).
  • BVerwG, 16.12.1965 - VIII C 82.62

    Anforderungen an das Vorliegen eines Eigenheims i. S. des § 9 Abs. 1 Zweites

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87
    Deswegen kann auch die zweite Wohnung nicht als "andere Wohnung" oder Mietwohnung, sondern nur als Teil des Familienheimes gefördert werden (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG VIII C 82.62 - BVerwGE 23, 80 [BVerwG 16.12.1965 - VIII C 82/62] und vom 4. Mai 1984, a.a.O. S. 4).
  • BVerwG, 24.04.2007 - 5 B 120.07

    Grundsätzliche Bedeutung einer Auslegung der in einem Bescheid der

    Dass dies mit dem Bundesrecht in Einklang steht, ist in dem auch von dem Berufungsgericht herangezogenen Urteil des Senats vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 C 10.05 - (NVwZ 2006, 1184) für die Einstellung einer Anschlussförderung geklärt (zu dem im Bereich der Wohnungsbauförderung bei der Festsetzung der Fördersätze und der Untergrenze der Tragbarkeit zuzubilligenden Einschätzungsprärogative s.a. Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 21.87 - BVerwGE 84, 167, 176).
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